Aus dem Plenum - Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Am vergangenen Donnerstag, den 17.November 2011 sprach Jörg Kellner im Plenum zum Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 5-3217) "Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag."
Hier wird die Textgrundlage zur Rede abgebildet. Gültigkeit besitzt nur das gesprochene Wort!
"Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen
um es vorweg zu nehmen. Wir werden dem Antrag der FDP nicht zustimmen.
Warum?
Alle Bundesländer haben an dem Staatsvertrag mitgearbeitet. Es wurden in der Nachbesserung die Türen für private Anbieter weiter geöffnet, so dass nun mindestens 20 Anbieter Konzessionen erwerben können. Damit wird eine Forderung der Kommission erfüllt. Ich halte auch eine Begrenzung für notwendig. Erlaubt man jedem Unternehmen am Markt tätig zu sein, kann man Suchtprävention nur schwer kontrollieren, denn alle wollen verdienen. Wenn 20 Unternehmen tätig sind, wollen 20 verdienen, sind es 50 wollen 50 verdienen. Wie soll man da noch Suchtprävention betreiben können?
Durch eine Beschränkung kann man die Unternehmen besser darauf verpflichten, dass sie sich an Reglements halten und nicht im illegalen Bereich aktiv sind, da dieses einen Verlust der Konzession mit sich bringen könnte.
Ich denke, dass auch die Beschränkung von Werbung hier ansetzt. Natürlich wollen alle, also auch die Länder am Glücksspiel verdienen. Der Markt ist groß und die Einnahmen für den Staat und die Länder sind durchaus ein wichtiger Teil des Haushaltes, wie wir an den Lottomittelübergaben sehen.
Aber wir als Gesetzgeber haben auch eine Fürsorgepflicht für unsere Bürger. Diese müssen wir auch wahrnehmen. Daher darf es ein zügelloses Glücksspiel nicht geben. Und gerade der Bereich des Online-Glücksspiel halte ich für problematisch.
Wir beobachten immer mehr, dass Menschen sich aus dem realen Leben zurückziehen und in virtuelle Welten flüchten. Das zeigen uns auch Studien über das Medienverhalten bei Kindern und Jugendlichen. Wenn dieses Verhalten mit einer Sucht einhergeht wird die Möglichkeit einer Hilfe sehr gering, da die Personen keiner sozialen Kontrolle mehr unterliegen.
Und es macht eben einen Unterschied, ob ich mich jeden Tag ins Kasino begebe und dort auch wahrgenommen werde, oder ob ich vor dem Computer sitze und mich keiner sieht. Die Hemmschwelle ist im Internet deutlich geringer. Ich denke, das ist ein wichtiger Grund.
Die Landesregierung hat mit 15 anderen Regierungen an einem neuen Vertrag gearbeitet. Aufgrund von Bedenken wurde der Vertrag überarbeitet und die Argumentation angepasst.
Ich halte es für wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit besitzt. Das wir von der gemeinsamen Lösung abstand nehmen und das Modell aus Schleswig-Holstein übernehmen halte ich für den falschen Weg. Richtig hingegen ist es, dass der Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet wird. Immerhin läuft der alte Vertrag aus und wir sollten einen neuen zeitnah in Kraft setzen. Eine Verschiebung durch ein neues Notifizierungsverfahren ist daher nicht sinnvoll.
Daher lehnen wir den Antrag ab."





