CDU-Landtagsfraktion entsendet Jörg Kellner als Obmann in den Untersuchungsausschuss zu rechtsextremen Terrorstrukturen
Zwischen den Fraktionen des Landtags herrscht Einigkeit hinsichtlich der konsequenten Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, selbst wenn es unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit den Extremismus allgemein gibt.“ Das hat heute der Abgeordnete Jörg Kellner gesagt, der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss (UA) über „Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit rechtsextremen Strukturen“.
Wie er anlässlich der Einsetzung des UA ausführte, hat der Landtag „mit dem Untersuchungsausschuss das schärfste Schwert aller Parlamentarier gewählt, um mögliches Fehlverhalten staatlicher Institutionen bei der Vermeidung und Aufklärung der Mord- und Verbrechensserie aufzuklären“. Kellner betonte, dass es sich bei dem Untersuchungsausschuss „nicht allein um das Schwert der Opposition, sondern aller im Landtag vertretenen Fraktionen handelt“. Es gebe ein vitales Interesse an der Aufklärung und der Beseitigung möglicher Fehlerquellen, damit das Vertrauen in die Institutionen der inneren Sicherheit und der Justiz erhalten und, wo erforderlich, wieder hergestellt werde.
Vorschnellen Schlüssen erteilte Jörg Kellner eine Absage. Für ihn steht die Aufklärung an erster Stelle. Daher besteht für ihn dem jetzigen Wissensstand entsprechend auch kein Zweifel an der Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes. „Wer ohne Fakten und gesicherte Erkenntnisse staatliche Institutionen von heut auf morgen abschaffen will, der begibt sich auf dünnes Eis. Daher heißt die vorrangige Devise für den Ausschuss Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung.“
Ergänzende Information: Als Mitglieder des Untersuchungsausschusses hat die Fraktion die Abgeordneten Jörg Kellner, Christian Gumprecht und Beate Meißner benannt. Jörg Kellner spricht für die CDU-Fraktion künftig in allen Angelegenheiten, die die rechtextreme Zwickauer Terrorzelle und das mögliche Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden in diesem Zusammenhang betreffen.





