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Fraktionsbericht

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Fraktionsbericht

Guten Tag liebe Leserinnen und Leser,

noch 233 Tage trennen uns an diesem Freitag von den Landtagswahlen am 27. Oktober. In Thüringen wie in den anderen ostdeutschen Bundesländern lebt die Tradition fort, den 8. März als Frauentag zu begehen. Das Land Berlin hat ihn jetzt zu einem gesetzlichen Feiertag erhoben, was er selbst in der DDR nicht war. Die Thüringer Linkskoalition wollte den rot-rot-grünen Brüdern – und Schwestern – im Geiste nicht nachstehen und hat ebenfalls einen neuen arbeitsfreien Feiertag kreiert, den man getrost in die Kategorie Wahlgeschenke einsortieren darf. Es handelt sich um einen Weltkindertag am 20. September. Geradezu treuherzig hat Innenminister Georg Meyer diesen Tag begründet, der in Thüringen keinerlei Tradition hat: „Wir sind auch dafür da, den Menschen Gutes zu tun.“

Ramelow und die Seinen setzen auf Brot und Spiele statt die politische Vernunft. Abseits der Kosten für die heimische Wirtschaft, den die Industrie- und Handelskammer Südthüringen immerhin mit bis zu einem Viertelprozent des jährlichen Bruttoinlandproduktes beziffert, sorgt dieser Alleingang der Landesregierung für eine Reihe ganz praktischer Probleme bei Bürgern und insbesondere Arbeitnehmern. Denn was ist mit jenen Thüringern, die grenznah auspendeln? Weil die Kindergärten am 20. September bei uns schließen, müssen sie bei ihrem Arbeitsgebern etwa in Bayern oder Herren Urlaub beantragen, Oder: Wie sollen die Speditionen mit diesem Feiertag verfahren? Weil an Feiertagen die Laster dann nicht durch Thüringen nicht rollen dürfen, bleiben so wichtige Magistralen wie die A4 und A9 für den LKW geschlossen. Die Brummi-Fahrer müssen im schlimmsten Fall einen vollen Tag auf einem Autobahnparkplatz vertrödeln – fernab von ihren Kindern.

Nicht allein am Frauentag lohnt es sich, über die Gleichberechtigung der Geschlechter zu reden. Man sollte sich dabei jedoch nicht auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begeben, wie es Rot-Rot-Grün mit einem Paritätsgesetz plant. Damit soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern gebildet werden und auch in den Wahlkreisen beide Geschlechter gleichermaßen zum Zuge kommen. Verfassungsrechtler sehen darin weit überwiegend einen massiven Eingriff in elementare demokratische Wahlrechtsgrundsätze und die Parteifreiheit. Die Denkungsart dahinter ist nicht neu, wie der Journalist Robin Alexander kürzlich mit einem Blick in das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ vom 23. Februar 1989 in Erinnerung rief.

Da pries ein Genosse das Wahlrecht der DDR. „Unsere Volksvertretungen nämlich repräsentieren in ihrer Zusammensetzung weitgehend die Bevölkerung im jeweiligen Bereich, die Klassen und Schichten, politischen Parteien und Massenorganisationen, Geschlechter, Berufs- und Altersgruppen. Unser Wahlrecht sichert, dass unsere Abgeordneten in diesem doppelten Wortsinn Volksvertreter sind. Durch die Wahl der Abgeordneten selbst, aber auch bereits durch die Auswahl der Kandidaten.“ Gewiss: Rot-Rot-Grün denkt weder an eine Nationale Front noch Einheitslisten, doch das geplante Quotendiktat folgt einer Logik, die in diesem Punkt nicht ohne Parallelen zur Vorstellungswelt der Genossen von vor 1989 ist. Wir würden es lieber bei den unzweifelhaft demokratischen Verfahren belassen.

Für Aufsehen hat dieser Tage eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zur Wirtschaftsentwicklung in den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung gesorgt. Viele der Erkenntnisse darin sind richtig, die Empfehlung die Förderung des ländlichen in den neuen Ländern einzustellen, ist jedoch „politisch inakzeptabel“, wie auch der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte richtigerweise festgestellt hat. Unser Thüringer CDU-Parteifreund nennt „diese Idee, wirtschaftlich schwache Gebiete im Osten aufzugeben, für ökonomisch falsch“. Ich teile diese Einschätzung. Die Studie des IWH zeigt jedoch schlüssig, warum auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die alten Bundesländer eine höhere Produktivität aufweisen als die neuen Bundesländer. Das Fehlen großer Unternehmen, Konzernzentralen sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ist schwer zu beheben. Fehler in der Förderpolitik, die zu lange die Investitionsfördermittel an die Schaffung von Arbeitsplätzen gekoppelt hat, wurden in Thüringen glücklicherweise bereits lange vor Rot-Rot-Grün korrigiert.

Neuerlich entbrannt ist bei Rot-Rot-Grün der Streit um den Verfassungsschutz. Die LINKE fühlte sich neuerlich bemüßigt, das Amt als „höchst problematisch“, ja gar als „gefährlich“ zu bezeichnen. Wir thematisieren das immer wieder. Denn wenn etwas für die innere Sicherheit in Thüringen „höchst problematisch“ ist, dann diese Linkskoalition. Sie hungert den Verfassungsschutz finanziell und personell aus. Sie verweigert der Polizei so offensichtlich sinnvolle Ausrüstungsgegenstände wie BodyCams, die Einsätze dokumentieren und Gewalt minimieren. Sie unterläuft im Bundesrat immer wieder Initiativen, mit denen die Sicherheitsbehörden im Land gestärkt werden sollen.

Das jüngste Beispiel ist die Blockadehaltung gegen die Erstellung detaillierter Täterprofile durch DNA-Analysen. Die Justizministerkonferenz der Länder möchte die Strafprozessordnung entsprechend ändern. Auch die „Spurenkommission“ der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin plädiert dafür, per DNA künftig mehr als nur Identität und Geschlecht ermitteln zu dürfen. Doch ob dadurch Gewalttäter und Kriminelle besser dingfest gemacht werden können, ist Rot-Rot-Grün egal. Weil auch Merkmale wie die Hautfarbe und die Herkunftsregion im Erbgut ablesbar sind, wittern die Genossen und die Grünen sofort „Rassismus“. Ein Phänomen, das sie gar nicht weit genug fassen können, weil es ihnen immer wieder zur Legitimation ihres Kampfes gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechte dient. Wenn es darum geht, tatsächlich den Kern des Rechtsextremismus zu treffen, kneifen sie allerdings. Wie zuletzt bei der Ablehnung des von uns vorgelegten Versammlungsgesetzes zu besichtigen.

Auf erschreckende Weise treu bleibt Rot-Rot-Grün sich auch in Fragen der Migration und Integration. In einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen (19.2.2019) warb Bodo Ramelow allen Ernstes dafür, Asylanträge gegen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis eintauschen zu können. Dem Vorhalt des Journalisten Martin Debes, dass der Asylantrag damit „der erste offizielle Schritt wäre, um dauerhaft nach Deutschland einzureisen“, hielt er entgegen, dass dies inoffiziell sowieso längst der Fall sei und man sich „ehrlich machen“ solle. Mit diesem Fatalismus endet jeder Versuch, den Asyl- und Flüchtlingsschutz klar von der Fachkräftezuwanderung zu unterscheiden, bei dem es um die Interessen der Thüringer Unternehmen und unseres Landes geht. Zuwanderung braucht klare Regeln und Grenzen, damit sie Thüringen nützt. Dass der Asylantrag das Ticket für ein dauerhaftes Ansiedlungsrecht wird, ist das Letzte, was wir für eine geordnete Anwerbung von Arbeitskräften gebrauchen können. Zu dieser Politik passt, dass Thüringen sich erneut außer Stande sah, endlich die Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Nicht durchgehen lassen sollten wir dem Ministerpräsidenten die ständige Rede, dass Thüringen seinen Fachkräftebedarf nur durch Zuwanderung decken könne. Nachvollziehbar ist: Thüringens Wirtschaft benötigt 344 000 Fachkräfte bis 2030. Es gibt keinen Grund, Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner in diesem Punkt zu widersprechen. Das sind im Mittel rund 30 000 pro Jahr. Doch immerhin kamen in Thüringen in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt gut 17 000 Kinder zur Welt. Wer die Lücke füllen will, der sollte im Blick behalten, was die Bürger denken: 52 Prozent sind laut jüngstem Thüringen Monitor durchaus dafür, gezielt Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben und noch einmal acht Prozent, wenn der Berufszweig stimmt. Doch genauso sagen 72 Prozent ganz oder überwiegend, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in ihre Herkunftsländer zurückkehren sollen, sobald Krieg und Verfolgung beendet sind.

Neben der inneren Sicherheit und dem großen Thema Migration und Integration ist die Schulpolitik die dritte große Achillesferse der Linkskoalition. Die Anhörung im Landtag zum Schulgesetz hat es erneut eindrucksvoll belegt. Der Entwurf ist dort im Wesentlichen durchgefallen. Eine große Umfrage des Thüringer Lehrerverbandes (TLV) mit 800 Teilnehmern hat den desaströsen Eindruck unterstrichen. Es sind drei auch von uns immer wieder angemerkte Punkte, die in der Kritik stehen: Die Vorgaben für Schul- und Klassengrößen, die untauglichen Kooperationsmodelle und die Inklusionspolitik. Fast niemand glaubt, dass durch die Kooperation weniger Unterricht ausfällt oder Lehrer entlastet werden. Dass eine Weiternutzung der Förderschulen als schülerlose Beratungszentren einen Beitrag zur Inklusion leistet, bezweifeln 87 Prozent der Teilnehmer. Das Votum des TLV über den Gesetzentwurf ist vernichtend: „Thema verfehlt – ungenügend.“

Nichts weniger als ein massiver Affront gegenüber dem Parlament und Thüringens gewerblichem Mittelstand ist, was Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse sich erlaubt hat. Wie erinnerlich hat Hasse zum Jahreswechsel 17 000 Thüringer Unternehmen einen Fragebogen zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugesandt. In diesem Anschreiben hat er die Unternehmen im Unklaren darüber gelassen, dass die Teilnahme freiwillig war. Wir haben diesen Vorgang im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit ihm erörtern wollen, unter anderem die Frage, was eigentlich passiert, wenn sich Unternehmen mit ihren Antworten selbst belasten. Uns hätte auch interessiert, wie sich der Datenschutzbeauftragte eigentlich die Adressen beschafft hat. Statt selbst Rede und Antwort zu stehen, entschuldigte er sich und entsandte eine Mitarbeiterin, die nach eigenen Angaben mit der Umfrage nicht befasst war. Gleichwohl wurde der vermeintlich Verhinderte zeitgleich im Landtag gesehen. Der Ausschuss wird ihn erneut vorladen.

Als durchsichtiges Manöver der Landesregierung muss auch die Anfertigung eines Zwischenberichts zur Arbeit des Lauinger-Untersuchungsausschusses gewertet werden. Wir erinnern uns: Der Aus-schuss soll klären, ob Justizminister Dieter Lauinger sein Amt missbraucht hat, um für seinen Sohn die Befreiung von einer eigentlich vorgeschriebenen Prüfung zu erreichen, Bislang hat der Ausschuss bereits etliche Verfehlungen und Ungereimtheiten in dem Zusammenspiel von Schulverwaltung,, Schule und der Familie Lauinger herausgearbeitet. Knapp neun Monate vor Ende der Legislaturperiode soll nun plötzlich ein Zwischenbericht her, der genau dort abbricht, wo es politisch interessant und relevant wird: bei Missbrauch der Amtsautorität Lauingers zur dreisten Verfolgung privater Interessen, bei Lügen gegenüber der Öffentlichkeit. Insofern ist dieser Zwischenbericht überflüssig. Notwendig und richtig wäre es gewesen, die Beweiserhebung abzuschließen und dann den Gesamtkomplex zu werten. Insofern haben die Vertreter der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss gegen die Anfertigung dieses Zwischenberichts gestimmt.

Ist für gute Ideen aus Sachsen kein Platz in Thüringen? Die Grüne-Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich jedenfalls warf der Thüringer CDU-Landtagsfraktion vor, den Gesetzentwurf zum besseren Schutz für Gerichtsvollzieher aus Sachsen übernommen zu haben. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass Gerichtsvollzieher vor einer Pfändung bei der Polizei nachfragen können, ob es Hinweise auf eine Gewaltbereitschaft des Gläubigers gibt. Gegebenenfalls könne der Beamte dann Begleitung der Polizei für diesen Termin anfordern. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren angestiegenen Attacken auf Gerichtsvollzieher, etwa durch gewaltbereite Reichsbürger. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Landtagsausschüsse verwiesen. Die Mehrheit des Hauses war dann doch der Meinung, dass auch Sachsen gute Ideen haben können.

Weitgehend eines Sinnes sind wir mit der Landesregierung auch hinsichtlich der durch Thüringen geplanten Trassenkorridore für die neuen Hochspannungsleitungen. Dass der sogenannte SuedLink als inzwischen dritte Leitung im bundesweiten Übertragungsnetz durch Thüringen geführt werden soll, ist nicht mehr vermittelbar. Eine Bündelungstrasse entlang der A 7 durch Hessen wäre deutlich kürzer als der Schwenk von Eisenach durch das Werratal und entlang der Rhön nach Bayern. Die Belastungen für Mensch, Landschaft und Umwelt in Thüringen wären entsprechend geringer. Noch bleibt die Hoffnung, dass die abschließende Entscheidung der Bundesnetzagentur anders ausfällt. Trassenkorridore können auch schmaler ausfallen, wie das Modellprojekt mit 525-KV-Gleichstromleitungen zeigt. Damit würden auch Argumente gegen eine Bündelung mit der A 7 ihre Stichhaltigkeit verlieren.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen hat ihrerseits vor wenigen Tagen eine ablehnende Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2019) bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Aspekte Kosten, nachhaltige Nutzung vorhandener Infrastruktur, Natur- und Tourismusverträglichkeit sowie Geradlinigkeit zwischen den Anfangs- und Endpunkten bei einem Verlauf der SuedLink-Trasse durch Thüringen seien nicht ausreichend berücksichtigt. „Statt vorhandene Trassen umzurüsten, wird immer noch der Trassenneubau durch die touristisch und kulturlandschaftlich sensiblen Regionen wie etwa der Rhön und des Heldburger Landes favorisiert“, kritisiert Tilo Werner, Abteilungsleiter Innovation und Umwelt der IHK Südthüringen.

Die Aufmerksamkeit richtet sich in diesen Tagen auch wieder auf die Straßenausbaubeiträge. Das Gutachten des Kieler Verwaltungsrechtlers Christoph Brüning zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen liegt inzwischen vor. Doch lässt es wesentliche Fragen offen. Brüning hat mehrere Gesichtspunkte nicht geprüft, die seitens der Arbeitsgruppe Straßenausbaubeiträge vorgetragen worden sind. Dazu gehört etwa den zukünftigen Umgang mit gestundeten Beiträgen oder mit Bescheiden, die vor dem 1. Januar 2019 ergangen, jedoch ganz oder teilweise noch nicht fällig gestellt worden sind. Das sind Themen, die Beitragspflichtige selbstverständlich interessieren und im Zweifelsfall viel rechtlichen Sprengstoff bergen. Nachdem Rot-Rot-Grün bereits die letzte Novelle des Kommunalabgabengesetzes in den Sand gesetzt hat, erwarten wir jetzt Sorgfalt.

Fast untergegangen ist angesichts dieser gewichtigen Themen der jüngste Ausflug Bodo Ramelows in die Geschichtspolitik. Die Thüringer Staatskanzlei verbreitete am 18. Februar 2019, fast auf den Tag genau 30 Jahre nach dem oben zitierten ND-Beitrag folgendes Zitat des Ministerpräsidenten: „Den Begriff Unrechtsstaat habe ich noch nie im Zusammenhang mit der DDR gebraucht. Ich spreche vielmehr von einem Mangel an Recht.“ Wir glauben ihm das, doch wir meinen, dass es nicht gut ist, denn Trennstrich zur SED-Diktatur mit so zitteriger Hand zu ziehen. Nicht für Thüringen und nicht für die Demokratie. Deshalb sollten wir auch in den verbleibenden Monaten der Wahlperiode alles daran setzen zu zeigen: Wir haben die besseren Antworten.

Mit freundlich Grüßen

Ihr Mike Mohring