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Plenarbericht

Aktueller Plenarbericht der CDU-Fraktion: Alle Themen und Debatten im Überblick

Die CDU-Fraktion dokumentiert hier alle Themen und Debatten der 142., 143. und 144. Plenarsitzung (am 27., 28. und 29. März 2019).

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Drucksache 6/6045
- abgesetzt -


(TOP 2) Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen

Drucksache: 6/6495

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat die Linkskoalition in zweiter Beratung das Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen verabschiedet. „Ungeachtet der mit dem Gesetz verfolgten Ziele wurde das Gesetz unter Missachtung parlamentarischer Grundsätze durchgepeitscht“, sagte dazu der CDU-Innenpolitiker Jörg Thamm am Rande des Plenums. Thamm bezog sich damit auf die nur unzureichende Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. „Eine Änderung des Wahlrechts nur wenige Monate vor den Kommunalwahlen erfolgt ohne Not und wird in den Kommunen unweigerlich zu Wahlanfechtungen führen“, so Thamm abschließend.

(TOP 3) Thüringer Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Thüringer Brexit-Übergangsgesetz)
Drucksache: 6/6553

In der 142. Plenarberatung wurde das Thüringer Brexit-Übergangsgesetz ohne Aussprache mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Wie im Bund ist auch auf Landesebene eine gesetzliche Regelung von landesrechtlich relevanten Angelegenheiten in einem Übergangszeitraum bis zum endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bis zum 31.12.2020 erforderlich. Um einen geordneten Brexit zu gewährleisten braucht es Übergangsbestimmungen, die auch hinsichtlich des Thüringer Landesrechts in dem Übergangsgesetz geregelt werden. Jedoch soll es diese Übergangsregelungen nicht in jedem Fall geben. Aus Sicht der CDU ist es untragbar, wenn nach bzw. kurz vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU britischen Staatsbürgern auch das Recht eingeräumt werden soll, sich passiv und aktiv an den in diesem Zeitraum stattfindenden Kommunalwahlen zu beteiligen. Daher regelt § 2, dass Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs in dem vorgesehenen Übergangszeitraum weder ein aktives noch ein passives Kommunalwahlrecht haben und bereits gewählte Mandatsträger mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ihr Mandat verlieren.

(TOP 4) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Drucksache 6/6652

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung angenommen. Mit dem Entwurf sollen Anpassungen an die geltende Rechtslage vorgenommen werden. Zudem werden Prüfungsrichtlinien für den Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern vereinbart.


(TOP 5) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glückspielgesetzes
Drucksache 6/6687

- abgesetzt -

(TOP 6) Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musikschulgesetz)
Drucksache 6/6936

In TOP 6 behandelte der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der AfD zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen durch das Land, der von dem kulturpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, als „unkonkret, handwerklich schlecht ausgeführt und vor allem für die Musikschulen im Freistaat als nicht zielführend“, eingeschätzt wurde. Durch die Formulierung, die Musikschulen „entsprechend der Haushaltslage“ künftig mit Landesmitteln finanzieren zu wollen, haben die Einrichtungen keine Planungssicherheit, so Kellner. Vor allem aber ist der AfD-Entwurf verfassungswidrig, da das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005 dem Land untersagt hat, mit zu vielen zweckgebundenen Zuweisungen in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie einzugreifen. Darüber hinaus kritisierte der Abgeordnete in dem Entwurf, dass er zudem nicht zwischen den kommunalen und privaten Musikschulen unterscheidet, aber auch die mitunter integrierten Jugendkunstschulen in keiner Weise berücksichtigt hat. Der Kulturpolitiker kündigte für die CDU-Fraktion eine Lösung für die Musik- und Jugendkunstschulen an, die verfassungskonform ist und bei einer Landesförderung auch die kommunalen Träger bei der Unterstützung mit einbindet, in der Art, wie es im Kulturlastenausgleich geregelt ist. Der Entwurf sowie eine Überweisung in den zuständigen Fachausschuss wurden mit großer Mehrheit im Plenum abgelehnt.

(TOP 7) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021

Drucksache 6/6962

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung der Beamten im Jahr 2019 bis 2021 hat der Landtag in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz soll der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder, vom Februar 2019 inhalts- und zeitgleich, auf die Thüringer Beamten übertragen werden.

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Kristin Floßmann den Thüringer Beamten für ihre gute Arbeit gedankt. Die Finanzpolitikerin begrüßt den Gesetzentwurf. „Der Gesetzentwurf setzt das um, was die Landesregierung bei der Tarifrunde 2017 den Beamten noch verweigern wollte – die inhalts- und zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses“, so Floßmann.

Seinerzeit war erst im parlamentarischen Verfahren unter anderem auf Antrag der CDU-Fraktion diese inhalts- und zeitgleiche Umsetzung geregelt worden.

(TOP 8) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes

Drucksache 6/6963

In den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat der Landtag den Fraktionsentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes überwiesen. Für die CDU-Fraktion hat der forstpolitische Sprecher, Marcus Malsch, deutlich gemacht, dass man im Ausschuss – insbesondere unter Berücksichtigung der Auffassung der Anzuhörenden – über die Ansätze diskutieren müsse. Nicht alle Vorschläge seien völlig unvernünftig. Eine klare Absage erteilt der Forstpolitiker der Änderung der Regelungen zum Betreten des Waldes. „Rot-rot-grün öffnet jetzt mit dem Gesetzentwurf den Wald für nahezu alle Freizeitbeschäftigungen.“ Für Malsch steht fest: „Schäden an Waldwegen werden hingenommen. Eine Ersatzpflicht gibt es nicht. Der Beunruhigung des Wildes wird Tür und Tor geöffnet. Verbiss- und Schälschäden werden zunehmen. Das Ergebnis von Alledem: Die Koalition enteignet damit die Waldbesitzer!“

Weitere Regelungsvorschläge betreffen die Einführung eines Vorkaufsrechts bei Waldverkäufen für die Thüringer Landgesellschaft, Vorgaben für den Verkauf von Kommunalwald sowie Regelungen zur Eintragung der Waldgenossenschaften im Grundbuch.

Klar sprach sich Malsch gegen Windräder im Wald aus. „Die Attraktivität unserer Waldlandschaften zu erhalten und die Artenvielfalt zu bewahren, hat für uns absoluten Vorrang. Windkraftanlagen im Wald entsprechen diesen Zielen nicht.“ Er kündigte an, im Gesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Wald keine Windkraftanlagen errichtet werden können.

(TOP 9) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung
Drucksache 6/6964

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion haben die Koalitionsfraktionen in erster Beratung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs. 6/6964) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Landeswahllisten künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. „Wir erachten diesen Vorstoß für verfassungswidrig, weil damit unzulässig in das Wahlrecht eingegriffen wird.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker, Jörg Kellner, heute am Rande des Plenums. Kellner verwies insbesondere auf die aus Sicht der CDU-Fraktion bestehenden Verstöße gegen das Demokratieprinzip und das Prinzip der Gleichheit der Wahl.

(TOP 10) Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes

Drucksache 6/6956

Der Thüringer Landtag debattierte in erster Beratung den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes. Die Sprecherin der CDU-Fraktion für frühkindliche Bildung, Marion Rosin, bezeichnete das maßgebliche Vorhaben des Gesetzentwurfes – die Einführung eines weiteren beitragsfreien Kita-Jahres – als „teures Wahlgeschenk“. Hierfür sollen Bundesmittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz, verwendet werden. Auf Thüringen entfallen dabei bis 2022 circa 137, 8 Mio. Euro. Wie es danach um die Finanzierbarkeit des weiteren beitragsfreien Kita-Jahres bestellt ist, wird nicht geklärt. Auch eine Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung werde durch den nun vorgelegten Gesetzentwurf nicht erreicht. Die gleichzeitige Verbesserung des Betreuungsschlüssels sei nichts weiter als eine kosmetische Maßnahme. „Laut einer Bertelsmann-Studie müssten in Thüringen schon nach dem derzeit geltenden Betreuungsschlüssel insgesamt 8000 zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden. Bevor nicht einzuhaltende Zahlen qua Gesetz festgelegt werden, sollten über Maßnahmen nachgedacht werden, um den Erzieherberuf attraktiver zu machen“, so Rosin weiter. Die CDU-Fraktion hatte in der Vergangenheit mehrfach – von Rot-Rot-Grün abgelehnte – Anträge hierzu eingebracht. „Am Ende ist den Eltern, insbesondere aber auch den Kindern im Freistaat, nicht geholfen, wenn der Kindergarten zwar kostenfrei, dafür aber marode und personell schlecht ausgestattet ist“, so Rosin im Hinblick auf die Situation in den Thüringer Kindergärten abschließend. Als weitere Maßnahme zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung kann sich die CDU-Fraktion zudem eine kostenlose Vollverpflegung in den Thüringer Kindergärten vorstellen.

(TOP 11) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Drucksache 6/6959

In den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den Innenausschuss hat der Landtag den Fraktionsentwurf zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes überwiesen.

Der vorliegende Entwurf sieht Neuregelungen vor, wie beispielsweise das Verbot von bleihaltigem Schrot, von Totschlagsfallen und der Fütterung in der Notzeit. Aus ideologischen Gründen soll die Tötung von streunenden Hunden und Katzen erschwert werden. „Alles Regelungen, die einer wissenschaftlichen Grundlage entbehren“, so die Einschätzung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Egon Primas.

Die CDU-Fraktion habe immer deutliche gemacht, dass – wenn überhaupt – das bewährte Jagdgesetz nur geändert werden soll, wenn die Änderungen fachlich sauber und vor allem wissensbasiert und praxisorientiert erfolgen. „Diese Anforderungen erfüllt der Gesetzentwurf nicht“, so Primas.

Weitere Knackpunkte des Entwurfs sieht er bei den Regelungen zu den Hegegemeinschaften und bei der Liste der jagdbarer Arten: „Wir brauchen eine Stärkung statt einer Schwächung der Hegegemeinschaften und eine Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten“. Primas denkt da etwa an den Wolf: „Als ersten Schritt müssen wir dafür sorgen, dass der strenge Schutzstatus des Wolfs im europäischen Naturschutzrecht geändert wird - auch um eine Bestandsregulierung zu ermöglichen, bevor unhaltbare Situationen entstehen“.

(TOP 12) Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Drucksache 6/6960

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Gemeindeneugliederung im Jahr 2019 zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf sollen 17 Neugliederungen unter Beteiligung von 70 Gemeinden auf den Weg gebracht werden. „Meine Fraktion wird wie schon in der letzten Legislaturperiode Gemeindeneugliederungen auf der Basis von echter Freiwilligkeit unterstützen.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, heute im Plenum. Abschließend verwies Fiedler darauf, dass die Landesregierung „die Freiwilligkeit aufgrund der sprudelnden Steuereinnahmen mit Fusionsprämien quasi durch die Hintertür angespornt hat.“

(TOP 13) Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Drucksache 6/6961

In erster Beratung hat der Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Linkskoalition die Änderung von insgesamt fünf Thüringer Gesetzen mit dienst- und beamtenrechtlichen Bezügen. Mit Blick auf die zahlreichen und teilweise sinnvoll erscheinenden Änderungen kündigte die CDU-Innenpolitikerin, Gudrun Holbe, am Rande des Plenums an, den Gesetzentwurf im Innenausschuss einer Anhörung und intensiven Prüfung unterziehen zu wollen.


(TOP 14) Keine neue Kultursteuer in Thüringen und Deutschland. Verhältnis zwischen dem Land und den Religionsgemeinschaften weiter auf der bewährten verfassungsrechtlichen und vertraglichen Grundlage gestalten
Drucksache 6/6965

Die von Ministerpräsident Bodo Ramelow angestrebte Einführung einer neuen Kultursteuer hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. „Millionen Steuerzahler freuen sich darüber, dass nach Jahrzehnten endlich der Solidaritätszuschlag abgeschafft wird, da kommt Bodo Ramelow mit einem neuen Steuerzuschlag um die Ecke, der nach seinen nebulösen Einlassungen etwa die gleiche Höhe haben könnte“, sagte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Maik Kowalleck, heute in der Debatte zum Antrag der Fraktion, der von der Linkskoalition letztlich abgelehnt wurde.

Nach seinen Worten ist der Vorschlag umso befremdlicher, „weil das ursprüngliche Motiv die Finanzierung von Moscheegemeinden ist. Dafür eine staatliche Zwangsabgabe einzuführen, alle Bürger zur Kasse zu bitten und das Kirchensteuersystem zu zerschlagen, ist aberwitzig“, so der CDU-Abgeordnete.

Anders als die Kirchensteuer, die Kirchenmitglieder freiwillig an die Kirchen zahlen, wäre die Kultursteuer eine staatliche Abgabe, der sich niemand entziehen kann. Zwar können die Steuerpflichtigen entscheiden, wem sie zugutekommt, zahlen müssen sie jedoch in jedem Fall. „Der Vorschlag Ramelows greift tief in das Staatskirchenrecht und in das Steuerrecht, aber auch in verfassungsrechtlich verbürgte Garantien ein“, so Kowalleck.

Nach den jüngsten, diesmal ausführlicheren Einlassungen des Ministerpräsidenten ist es wenig glaubhaft, wenn Staatskanzleiminister Hoff die Überlegungen Ramelows lediglich als Debattenbeitrag abqualifiziert.


(TOP 15) Artenschutz ernst nehmen und invasive Arten eindämmen – die weitere Ausbreitung der Nilgans in Thüringen stoppen
Drucksache 6/6957

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde die Ausschussüberweisung eines Antrags der AfD-Fraktion abgelehnt. Der Antrag zielte auf die Schaffung von Möglichkeiten zur Bejagung der ursprünglich in Afrika beheimateten Nilgans. Sie hat sich in Thüringen als invasive Tierart fest angesiedelt und in den letzten 19 Jahren im Freistaat stark vermehrt. Die Nilgans bedroht einheimische Tierarten, es kommt zu vermehrten Konflikten mit Interessen von Landnutzern. So ist bekannt, dass die Nilgans beispielsweise auch Störche und Rotmilane vertreibt. „Das macht die Bejagung und Eindämmung dieser invasiven Art umso wichtiger. Der Artenschutz unserer heimischen Fauna muss gewährleistet bleiben“, erklärte dazu der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Marcus Malsch. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass dies bereits in mehreren Bundesländern wie Sachsen, Hessen oder Bayern erkannt worden ist, die entsprechende Regelungen verabschiedet haben. Zuletzt machte sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt daran, die Nilgans in das Jagdrecht zu überführen und eine Jagdzeit festzulegen. Die Jagdzeit vom 1. September bis 15. Januar hat sich bereits in Hessen bewährt und ist aus Sicht der CDU-Fraktion wildbiologisch vernünftig. Auch der Landesjagdverband Thüringen und andere Umwelt- und Naturschutzverbände sprechen sich für eine Bejagung der Nilgans zugunsten des Artenschutzes aus.

(TOP 16) Rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherstellen, neue Wege in der Abschiebepraxis beschreiten

Drucksache 6/6958

In dieser Debatte beantragte die AfD-Fraktion, eine provisorische Abschiebungshaftanstalt mit mindestens 100 Haftplätzen in der Nähe des Flughafens Erfurt-Weimar zu errichten und ausgehend von dieser Sammelabschiebungen durchzuführen. Dass mehr als die Hälfte der eingeleiteten Abschiebungen scheitern, ist kritikwürdig. Zweifellos muss der Freistaat abgelehnte Asylbewerber umgehend und unter Ausschöpfung der rechtsstaatlichen Möglichkeiten konsequent in deren Herkunftsstaaten zurückführen. Gleiches gilt für straffällig gewordene Personen. Der Antrag der AfD allerdings ist, insbesondere im Hinblick auf Umsetzungs- und Kostenaspekte, nicht durchdacht. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, verwies auf das im Bundesinnenministerium erarbeitete Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreispflicht (das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz). Das Gesetz würde die Nutzung von leer stehenden Haftplätzen als Abschiebehaftplätze für einen Übergangszeitraum erlauben. „Die Umwidmung bestehender Haftplätze ist angesichts von Kosten-, Personal- und Organisationsfragen eines kompletten Neubaus vorzuziehen.“, fasste der Abgeordnete Herrgott zusammen. Angesichts der Anzahl von leer stehenden Haftplätzen in Thüringer Justizvollzugsanstalten ist der zeitweise Vollzug von Abschiebehaft, bei angemessener Personalausstattung in den bestehenden Anstalten, so wie es das Gesetz bereits bei Gefährdern erlaubt, sinnvoll und zielführend. Die Errichtung einer zusätzlichen Haftanstalt in Thüringen wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 17) Europa parlamentarisch stärken – Evaluierung der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 6/5642

(TOP 18) Weitere Umsetzung einer zeitgemäßen, an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen orientierten Inklusions- und Teilhabepolitik
Drucksache 6/6119, dazu Beschlussempfehlung Drucksache 6/6989 und die Drucksachen 6/7005 und 6/7008

Auf Antrag der Landesregierung debattiert der Thüringer Landtag in seiner 144. Plenarsitzung die „Weitere Umsetzung einer zeitgemäßen, an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen orientierten Inklusions- und Teilhabepolitik“ (Drs. 6/119). Der Maßnahmenplan sieht vor, dass die gesellschaftliche Teilhabe und das selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen verbessert werden soll.

Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Grundlage für die Gestaltung einer inklusiveren Gesellschaft im Freistaat Thüringen bilden. Er beschreibt hierfür Ziele und formuliert konkrete Einzelmaßnahmen aus allen wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die geeignet sind, die UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt weiter umzusetzen. Ein übergeordnetes Ziel ist es, die Platzkapazitäten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag bekennt sich zu den Werkstätten für Behinderte, als ein sinnvolles und zielführendes Instrument für diese Bevölkerungsgruppe und hat dazu einen Entschließungsantrag unter dem Titel „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten! Wünsche der Betroffenen respektieren!“ (Drs. 6/7008). Der Erhalt der Werkstätten ist elementar für die Beschäftigten und Menschen mit Behinderungen. Die Weiterentwicklung der Werkstätten sollte im Fokus der Diskussion stehen und nicht die Abschaffung. Auch in den Anhörungen zum Maßnahmenplan wurde deutlich, dass die derzeitige Ausgestaltung der Werkstätten Optimierungsbedarf bietet, aber diese nicht aus der Zeit fallen. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition, unter Führung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelows (DIE LINKE), lehnte den Antrag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ab und bekannte sich nicht zu den Werkstätten für Behinderte. Die Mehrheit des Landtags nahm den Antrag der Landesregierung sowie den weiteren Antrag der regierungstragenden Fraktionen an.

(TOP 19) Beratung des Zwischenberichts des Untersuchungsausschusses 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“

Drucksache 6/6124

In der Beratung zum Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zur „Lauinger-Affäre“ betonte der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss 6/3, Volker Emde, dass Wertungen zu nicht abgeschlossenen Untersuchungskomplexen in einem Zwischenbericht unzulässig sind. Diese Auffassung hatte die CDU-Fraktion auch im Immelborn-Untersuchungsausschuss vertreten. Der nunmehrige Zwischenbericht sei der Versuch der Ausschussmehrheit von „Fehlverhalten abzulenken und die Öffentlichkeit auf eine falsche Fährte zu führen“, so Emde. Der Anruf Lauingers im Bildungsministerium sei ein „anmaßender Fall von Amtsmissbrauch“. Nicht anders könne die telefonische Einschüchterung von Beamten, um eine Prüfungsbefreiung seines Sohnes zu bewirken, durch den Justizminister bewertet werden. Hinzu komme, dass Minister Lauinger die Öffentlichkeit stetig belogen habe. Stattdessen zeichnet sich der vorgelegte Zwischenbericht durch Mutmaßungen aus, mit denen Fehlversagen der Leitungsebene auf die Ebene der Mitarbeiter verlagert werde. Dies könne nur als „Reinwaschungsversuch gewertet werden“, so Volker Emde – der den Minister gleichzeitig zum Rücktritt aufforderte – abschließend.

(TOP 20) Nachwahl von Ersatzmitgliedern des erweiterten Gremiums nach §4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten

Drucksache 6/

(TOP 21) Wahl von Mitgliedern und deren Vertretern des Richterwahlausschusses nach §51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes sowie Wahl der Mitglieder und deren Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses nach §66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Drucksache 6/6879

(TOP 22) Fragestunde

(TOP 23a) „Brexit: Eine Europäische Union ohne Großbritannien – mögliche Auswirkungen auf Thüringen“

Drucksache 6/6971

Bei der Aussprache zum TOP 23 a der Aktuellen Stunde mit dem Thema „Brexit: Eine Europäische Union ohne Großbritannien – mögliche Auswirkungen auf Thüringen“, erklärte der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion Gerold Wucherpfennig grundsätzlich das Bedauern der CDU - als demokratische Partei von überzeugten Europäern - über den geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU voraussichtlich am 22. Mai dieses Jahres. Der Abgeordnete geht davon aus, dass die Folgen des Brexit auch an Thüringen nicht spurlos vorübergehen werden: Immerhin ist das Vereinigte Königreich für Thüringen der zweitwichtigste Handelspartner mit einem Export-Gesamthandelsvolumen von fast zwei Milliarden Euro für mehr als 270 Thüringer Unternehmen. Für die CDU ist klar, dass das Vereinigte Königreich auch nach einem hoffentlich geordneten Austrittsverfahren als Teil Europas ein enger Partner Deutschlands bleiben muss. Wie der europapolitische Sprecher betonte, soll Großbritannien auch nach dem Brexit weiter Teil unserer europäischen Wertegemeinschaft bleiben. Der Abgeordnete hofft auf eine baldige Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten, bezüglich eines geregelten Austrittsverfahrens, damit sich die europäischen und nationalen Entscheidungsträger bald wieder den großen Herausforderungen und Aufgaben der EU, wie zum Beispiel der Bekämpfung der Finanzkrise oder der Bekämpfung der illegalen Migration widmen können.

(TOP 23b) „Enteignung der Pflegebedürftigen in Thüringen stoppen – Notwendigkeit der Systemveränderung in der Pflegeversicherung“

Drucksache 6/6978

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutierte der Thüringer Landtag das Thema „Enteignung der Pflegebedürftigen in Thüringen stoppen – Notwendigkeit der Systemveränderung in der Pflegeversicherung“. Für die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag betonte der pflegepolitische Sprecher, Jörg Thamm, dass Dreiviertel aller zu Pflegenden im Freistaat Thüringen im heimischen Umfeld versorgt werden. Der Dank der CDU-Fraktion ist diesen Personen gewiss. Jörg Thamm betont: „Pflegekräfte haben ein Anrecht auf einen angemessenen Lohn. Es kann keine Deckelung der Pflegeversicherungsbeiträge geben, wenn die Kosten permanent steigen.“ Hintergrund ist, dass bei steigenden Kosten nicht die Pflegeversicherung jede Steigerung abfängt, sondern diese auch partiell auf die Eigenanteile umgelegt werden. „Die Bedingungen und Herausforderungen der Pflegeversicherung sind andere, als noch vor 20 Jahren“, führt Jörg Thamm fort. Der demografische Wandel und die Überalterung der Gesellschaft belasten die Pflegekassen. „Wir stehen fest zum Pflegepakt des Bundes. Er ist ein geeignetes Werkzeug zur Weiterentwicklung der Pflege“, resümiert Jörg Thamm in seiner Rede.

(TOP 23c) „Hände weg vom Thüringer Wald – Keine Verschandelung unserer schönen Heimat durch Windkraftanlagen“

Drucksache 6/6993

Der Abgeordnete Gruhner legte die Sicht der CDU-Fraktion zum Thema der Aktuellen Stunde der AfD dar. Er stellte fest, dass hier Umweltpolitik zwischen den politischen Rändern im Thüringer Parlament gemacht wird. Während die AfD den menschgemachten Klimawandel weitgehend für nicht existent hält, will Rot-Rot-Grün zur CO2-Reduzierung den Einsatz von Erneuerbaren Energien, vor allem der Windkraft, um jeden Preis. Der CDU geht es darum, Maß und Mitte bei der Energiewende zu wahren. Und da ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Punkt. Daher gilt für die CDU: „Kein Wind im Wald!“. Der Abgeordnete Gruhner kündigte an, dass die CDU sich für das Verbot für Windkraft im Wald bei der anstehenden Novellierung des Thüringer Waldgesetzes einsetzen wird. Er verwies nochmals auf zwei notwendige Leitplanken bei der Errichtung von Windkraftanlagen: ausreichende Mindestabstände zu Siedlungen unter Anwendung der Länderöffnungsklausel (10h-Abstand) und der Streichung der Privilegierung der Windkraft aus dem Baugesetzbuch. Abschließend resümierte Gruhner nochmals, das in dieser Aktuelle Stunde erneut die tiefe Kluft zwischen den politischen Rändern deutlich wurde: „Während die AfD gar keinen Klimaschutz will, setzen Sie von Rot-Rot-Grün auf Klimaschutz mit der Brechstange!“ Dem muss die CDU eine gut abgewogene Energiewende entgegensetzen.

(TOP 23d) „Personalnot im Thüringer Justizvollzug – Situation der Vollzugsbeamten verbessern – Sicherheitsrisiken im Justizvollzug minimieren – Mögliches Leistungsverfahren des Thüringer Justizministers beenden“

Drucksache 6/6998

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde befasste sich der Thüringer Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Personalnotstand im Thüringer Justizvollzug. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, betonte, dass das Thema seit fünf Jahren aktuell und inzwischen akut sei. Insgesamt fehlen im mittleren Vollzugsdienst etwa hundert Stellen. Hinzu kommt ein hoher Krankenstand infolge der mit dem Personalnotstand einhergehenden Mehrbelastung der vorhandenen Justizvollzugsbediensteten. Der, im Jahr 2014 in Kraft getretene Justizvollzugsgesetzbuch, statuierten gesetzlichen Verpflichtung, die Anstalten mit dem erforderlichen Personal auszustatten, wird nicht nachgekommen. Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion stellte in seiner Rede die Chronologie des Versagens des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger, fest. Dieser sei „seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen“. Die Folge seien auch Sicherheitsrisiken, wie die Entweichungen von Gefangenen aus Thüringer Justizvollzugsanstalten in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben. Noch immer fehle es an einem seit Jahren angekündigten und stets verschobenen Personalentwicklungskonzept. „Davon, dass Minister Lauinger einen Spitzenjob mache – so eine Bewertung des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen in der Vergangenheit – kann keine Rede sein“, betonte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion abschließend.

(TOP 23e) „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Thüringen stärken und medizinische Versorgung flächendeckend sicherstellen“

Drucksache 6/6999

Auf Antrag der Fraktion der SPD debattierten die Mitglieder des Thüringer Landtags das Thema „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Thüringen stärken und medizinische Versorgung flächendeckend sicherstellen“. Christoph Zippel, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, führt dazu aus: „Warum sind in Thüringen mehr Kinder chronisch krank als in anderen Bundesländern?“ Der Abgeordnete Zippel beantwortet die Frage – wie folgt – selbst: „Das Thema wird im Freistaat schlicht vernachlässigt.“ Gesundheit für und von Kindern und Jugendlichen muss im Gesundheitsministerium wieder einen höheren Stellenwert bekommen. Die Mitarbeit des Bildungsministeriums ist dafür zwingend notwendig, „denn wir können uns doch nicht über die schlechte Gesundheit der Jugendlichen und Kinder aufregen, wenn wir gleichzeitig den Sportunterricht thüringenweit ausfallen lassen“, sagt Christoph Zippel in Richtung der Gesundheitsministerin Werner. Auch die Impfquoten lassen in Thüringen zu wünschen übrig, eine Impfpflicht, wie sie deutschlandweit diskutiert wird, kann eine mögliche Lösung sein. „Thüringen steht im Gesundheitsbereich vor großen Herausforderungen und diesen muss sich die Landesregierung endlich annehmen“, fordert der gesundheitspolit